Aktuelles zur Flächenwidmung Hoffmannpark

In der Sondergemeinderatssitzung am 23. Februar 2026 wurde der Schlussstein eines nunmehr 3 Jahre dauernden Prozesses gelegt. Die Reduktion der Flächenwidmung und die Einschränkung der Bebauungsmöglichkeiten im Bebauungsplan für den freien Bauplatz im Areal Sanatorium Hoffmannspark.

Nach positiver Prüfung aller Sachverständigen des Landes NÖ (Naturschutz, Denkmalschutz, Bautechnik) und Berücksichtigung aller Stellungnahmen, wurde die Änderung im Gemeinderat beschlossen.

Wie in den letzten Amtsblättern berichtet, hat die Expert:innengruppe unter Herrn DI Franz Denk, Frau Prof. DI Maria Auböck, Frau DI Dr. Caroline Jäger-Klein Vorschläge für die zukünftigen Bebauungsmöglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf das denkmalgeschützte Hoffmanngebäude, ausgearbeitet und der Gemeinde präsentiert. Auf dieser Basis wurden die Möglichkeiten der Bebauung (im Flächenwidmungsplan und im Bebauungsplan) an das Architekturjuwel Sanatorium Hoffmannpark angepasst. 

Die Ergebnisse und Erkenntnisse der Expertengruppe wurden unserem Raumplaner und dem Grundstückseigentümer zur Kenntnis gebracht und in einer Reihe von Sitzungen in einen Vorschlag zur Änderung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes des Grundstückes an der Wienerstraße 62-68 gegossen. Wir haben sowohl die architektonische als auch die historische Bedeutung des Sanatoriums Hoffmannpark berücksichtigt, sowie die städtebaulichen Bedürfnisse für die Entwicklung unserer Stadtgemeinde Purkersdorf eingearbeitet.

Die wesentlichen Änderungspunkte lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Vergrößerung der freizuhaltenden Fläche, um freie Sichtachsen von der Wienerstraße auf das Hoffmanngebäude zu gewähren

  • Reduktion der Bebauungsmöglichkeiten

  • Streng definierte maximale Gebäudehöhen

  • Abgetreppte Geschosse

  • Oberflächliche Parkplätze örtlich und in der Anzahl stark reduziert

  • Weitere erforderliche Parkplätze in einer Tiefgarage unter einem Gebäude bleiben möglich

  • Ein Zugangsweg an der östlichen Grundstücksgrenze wird als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet und bietet einen Zugang zu einem Info- und Besichtigungspunkt für die Öffentlichkeit

     

An dieser Stelle sei erwähnt, dass eine Rückwidmung auf Grünland und eine damit verbundene Verhinderung der Bebaubarkeit die Gemeinde Schadenersatzansprüche ausgesetzt hätte. Die dargestellten Reduktion der Bebauungsmöglichkeiten ist das Ergebnis einer verantwortungsvollen Abwägung öffentlicher Interessen (insbesondere Denkmalschutz) und privatrechtlicher Grundrechte (Eigentumsrecht).

An dieser Stelle möchte ich abermals der Kulturstadträtin a.D. Ingrid Schlögl dafür danken, dass sie alle Fraktionen auf die architektonische, historische und kulturelle Bedeutung des Hoffmannparks aufmerksam gemacht hat und dadurch den Prozess zur Änderung der Bebauungsbestimmungen erst in Gang gesetzt hat. 

Es freut mich, dass wir gemeinsam – DI Sabina Kellner, Raumplanerin und Umweltstadträtin, Viktor Weininger, Vizebürgermeister und Baustadtrat und ich – Ihnen ein nachhaltiges und wertvolles Ergebnis für Purkersdorf präsentieren dürfen.